Für Online-Shops gibt es viele Dinge, die man beachtet werden müssen, wenn man teuren und unnötigen Abmahnungen entgehen möchte. Darunter fallen die leicht auffindbare Angabe von Versandkosten oder Grundpreisen bei nach Gewicht oder Volumen gepackten Produkten etc.
Für Textilienhändler, ob diese nun Kleidung, Bettwäsche oder auch andere Textilien wie Bezugsstoffe, Bodenbeläge, Futterstoffe oder Matratzen verkaufen ist vor allem die Angabe des Materials, aus dem die angebotene Textilware besteht besonders wichtig.
Gerade viele Textilwarenhändler, vor allem wenn sie nicht aus dem Kleidungsbereich kommen, wissen aber nicht um ihre umfangreichen Kennzeichnungspflichten und rennen so schnell in unerwartete Abmahnfallen. Eine sehr gute Zusammenfassung und Übersicht über die Pflichten eines jeden Online-Shops für Textilien findet man jetzt im Shopbetreiber Blog: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/01/30/achtung-verkauf-von-textilien-kann-zur-abmahnfalle-werden/
Wer Werbung für seinen Online-Shop bei Google AdWords oder ähnlichen Systemen schaltet, sollte immer ein besonderes Augenmerk auf das Risiko von Markenrechtsverletzungen legen.
Schon länger ist klar, dass es nicht erlaubt ist, Markennamen von der Konkurrenz als Keywords für eigene Anzeigen zu nutzen.
Nun bietet Google zur Erleichterung für seine Kunden aber die Möglichkeit, nicht nur bei den angegebenen Keywords die Anzeige darzustellen, sondern auch bei weitgehend passenden Keywords.
Dass man auch hier Vorsicht walten lassen sollte zeigt das folgende Urteil des Landgerichts Braunschweig:
http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080805151340.html