Wer Werbung für seinen Online-Shop bei Google AdWords oder ähnlichen Systemen schaltet, sollte immer ein besonderes Augenmerk auf das Risiko von Markenrechtsverletzungen legen.
Schon länger ist klar, dass es nicht erlaubt ist, Markennamen von der Konkurrenz als Keywords für eigene Anzeigen zu nutzen.
Nun bietet Google zur Erleichterung für seine Kunden aber die Möglichkeit, nicht nur bei den angegebenen Keywords die Anzeige darzustellen, sondern auch bei weitgehend passenden Keywords.
Dass man auch hier Vorsicht walten lassen sollte zeigt das folgende Urteil des Landgerichts Braunschweig:
http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080805151340.html